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Brauchen Lehrlinge einen Kündigungsschutz? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Clemens Neuhold und Andreas Schnauder - Artikel aus dem "Kurier" vom 3.1.2007   


Lehrlinge sollen künftig keinen Kündigungsschutz mehr haben. Dadurch sollen mehr Arbeitsplätze für Jugendliche geschaffen werden.

Die Regierungsverhandler haben derzeit viel Arbeit mit der Arbeitsmarktpolitik. Gedreht wird gleich an mehreren Schrauben, wobei sich ein sozialpartnerschaftlicher Ausgleich an Lockerung und Anziehen abzeichnet. Gravierende Änderungen, die von Rot-schwarz akkordiert werden dürften, betreffen die Lehrlingsausbildung, den Versicherungsschutz für freie Dienstnehmer sowie die Teilzeitarbeit.

Kündigungsschutz

Auf Basis einer Sozialpartner-Einigung soll die Freisetzung von Lehrlingen künftig ermöglicht werden. Derzeit ist dies nur in der dreimonatigen Probezeit möglich. "Viele Betriebe sind bei der Einstellung sehr zurückhaltend, weil sie wegen mangelnder Trennungsmöglichkeiten mit dem Lehrling quasi verheiratet sind", beschreibt Martin Gleitsmann von der Wirtschaftskammer die derzeitige Lage.

Die Arbeitnehmervertreter haben der Reform zugestimmt, weil im Gegenzug ein Auffangnetz installiert werden soll, das den Lehrlingen einen Abschluss ihrer Ausbildung garantiert. Überdies kann die Kündigung nur zu Jahresende im ersten und zweiten Lehrjahr erfolgen. Verlängert wird die Lehrlings-Förderung (Blum-Bonus).

 
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